Praxisorganisation

Praxisurlaub und Vertretung: So informieren Sie Patienten, bevor das Telefon klingelt

Alexander Mäding · Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Zwei Wochen vor dem Praxisurlaub fängt es an. Das Telefon klingelt öfter, und fast immer geht es um dasselbe: Haben Sie zu? Wer vertritt? Bekomme ich mein Rezept noch? Und nach dem Urlaub kommt die zweite Welle, weil der Zettel an der Tür nicht gereicht hat.

Die gute Nachricht: Die meisten dieser Anrufe lassen sich vermeiden, wenn die Informationen dort stehen, wo Patienten nachsehen.

Was rechtlich gilt

Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte regelt § 32 Ärzte-ZV die Vertretung: Bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung können Sie sich innerhalb von zwölf Monaten bis zu drei Monate vertreten lassen. Dauert eine Vertretung länger als eine Woche, ist sie der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Die KVen weisen außerdem darauf hin, dass Abwesenheiten den Patienten in geeigneter Weise bekannt zu geben sind, zum Beispiel per Aushang (KV Sachsen). Die Details können je nach KV abweichen, ein Blick in die Hinweise Ihrer KV lohnt sich.

Wo die Information stehen sollte

Ein Satz, der viele Anrufe spart: „Folgerezepte für die Urlaubszeit bitte bis spätestens [Datum] bestellen.“ Steht er zwei Wochen vorher auf der Startseite, erledigt sich ein großer Teil der Rückfragen.

Notfälle nicht vergessen

Auf jede Urlaubsmeldung gehören die Hinweise auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 und bei lebensbedrohlichen Notfällen auf die 112. Das gibt Patienten Sicherheit, und Ihr Team muss es nicht hundertmal erklären.

Damit es nicht jedes Mal Arbeit macht

Der häufigste Grund, warum Urlaubshinweise fehlen oder veraltet sind: Niemand im Team kann die Webseite selbst ändern, oder es ist zu umständlich. Eine gute Praxiswebseite hat dafür einen festen Platz, den das Team in zwei Minuten befüllt, und der Hinweis verschwindet nach dem Urlaub wieder. Fragen Sie sich: Wer in Ihrer Praxis kann heute den Urlaubshinweis auf die Startseite setzen, ohne jemanden anzurufen?

Ich schaue mir Ihre Webseite gerne gemeinsam mit Ihnen an.

Kein Konzeptpapier, keine Präsentation. Ich sage Ihnen direkt, was ich sehe — und was ich als Erstes ändern würde.

Im Chat schreiben

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand: 23. Oktober 2026.